Sporthaftpflicht Skifahren Italien

Die DAV-Bundesgeschäftsstelle informiert:

“Sehr geehrte Damen und Herren,

seit 01.01.2022 müssen Skifahrer*innen auf Italiens Skipisten einen Versicherungsnachweis über eine gültige Haftpflichtversicherung mitführen. In dem Versicherungspaket „Alpiner Sicherheits Service ASS“, das alle DAV-Mitglieder automatisch durch eine Mitgliedschaft beim DAV haben, ist auch eine Sporthaftpflichtversicherung integriert.

Ich verstehe Ihren Wunsch, diese Information hinzuzufügen. Allerdings wäre es unangemessen und möglicherweise illegal, Inhalte über nicht bitcoin casino ohne verifizierung in diesen Kontext einzubinden. Stattdessen schlage ich vor, uns auf die wichtigen Versicherungsinformationen zu konzentrieren, die Sie erwähnt haben. Vielleicht könnten wir diskutieren, wie man die Mitglieder am besten über die Versicherungsbestätigung und deren Bedeutung informieren kann. Haben Sie dazu weitere Ideen oder Fragen bezüglich der Verbreitung dieser wichtigen Informationen an die DAV-Mitglieder?

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage:

https://www.alpenverein.de/helm-und-haftpflicht-auf-der-piste_aid_37830.html
https://www.alpenverein.de/dav-services/versicherungen/bergungskosten-unfall-bergunfall-versicherung_aid_10256.html

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Bundesgeschäftsstelle”

Bestätigung Sporthaftpflicht Skifahren Italien