Benutzungsordnung

  1. Benutzungsberechtigung
  • Zur Nutzung der Kletteranlage sind nur Personen berechtigt, die über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen beim Klettern anzuwendenden Sicherungstechniken und -maßnahmen verfügen oder die selbst für eine Anleitung durch fachkundige Personen sorgen. Klettern erfordert wegen der damit verbundenen erheblichen (Sturz-)Risiken ein hohes Maß an Vorsicht und Eigenverantwortung des Nutzers.
  • Die Sektion führt keine Kontrollen durch, ob der Nutzer (oder die ihn anleitenden Personen) über ausreichende Kenntnisse der korrekten Durchführung der Sicherungstechniken und -maßnahmen verfügen und diese anwenden. Es obliegt dem Nutzer, dies jeweils im Einzelfall zu prüfen, eine Haftung des Betreibers ist diesbezüglich ausgeschlossen. Der Aufenthalt in der Kletteranlage und deren Benutzung erfolgt insoweit auf eigenes Risiko des jeweiligen Nutzers. Siehe hierzu im Einzelnen die Hallen- und Kletterregeln.
  • Der Eintrittspreis ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste (vgl. Aushang). Jeder Nutzer muss während seines Aufenthalts in den Anlagen den Beleg über die Entrichtung des Eintrittspreises jederzeit vorzeigen können. Ermäßigte Eintrittspreise werden nur gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises gewährt (z. B. DAV-Ausweis).
  • Als Vertragsstrafe wird eine erhöhte Eintrittsgebühr in Höhe von 10 € bei Nutzung der Anlage ohne Entrichtung des (korrekten) Eintrittspreises fällig. Die Geltendmachung von weiteren (Schadensersatz-) Ansprüchen bleibt vorbehalten.
  • Der sofortige Verweis aus den Anlagen – ohne Erstattung des Eintrittspreises – und die Erteilung eines dauerhaften Hausverbots bleiben für den Fall der wiederholten Nutzung der Anlage ohne Entrichtung des korrekten Eintrittspreises während eines Zeitraums von einem Jahr oder für den Fall der trotz Abmahnung wiederholt schuldhaften Nutzung der Anlage entgegen den Bestimmungen dieser Benutzungsordnung in ihrer jeweiligen Fassung vorbehalten.
  • Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben. Die Kletteranlage darf nur während der Öffnungszeiten benutzt werden.
  • Minderjährige bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person benutzen, der die Aufsichtspflicht übertragen wurde; eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ist vorzulegen.
  • Minderjährige ab vollendetem 14. Lebensjahr dürfen die Kletteranlage ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten benutzen, sofern sie eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen.
  • Minderjährige Teilnehmer einer Gruppenveranstaltung dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht einer volljährigen Person benutzen, der die Aufsichtspflicht übertragen wurde; der Leiter einer Gruppenveranstaltung einer DAV-Organisation muss mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben, vorausgesetzt die DAV-Organisation bestätigt das Einverständnis der Erziehungsberechtigten des Leiters mit der Durchführung der Gruppenveranstaltung. Für jeden minderjährigen Teilnehmer ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorzulegen. Die (DAV-)Organisation, in deren Auftrag die Gruppenveranstaltung durchgeführt wird, hat das jährlich zu erneuernde Formblatt »Dauerbestätigung für geleitete Gruppenveranstaltungen« vorzulegen (siehe auch Ziffern 1.9 und 1.10).
  • Formblätter für Einverständniserklärungen liegen in der Kletteranlage aus und können auf der Homepage (www.dav-suro.de) heruntergeladen werden. Sie müssen beim erstmaligen Besuch der Kletteranlage vollständig ausgefüllt im Original abgeben werden.
  • Leiter einer Gruppenveranstaltung, Erziehungsberechtigte und Aufsichtsberechtigte haben dafür Sorge zu tragen, dass die Benutzungsordnung von allen Gruppenteilnehmern oder von den durch sie begleiteten Minderjährigen eingehalten wird.
  • Die gewerbliche Nutzung der Kletteranlage ist nur mit einer besonderen Genehmigung des Betreibers gestattet. Auf diese besteht kein Anspruch.
  • Anweisungen des Hallenpersonals sind zu befolgen (Hausrecht). Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist das Hallenpersonal befugt, die Kletteranlage oder Teile davon ohne Erstattung des Eintrittspreises zu schließen und zu räumen.

 

  1. Gefahren beim Klettern – Grundsatz der Eigenverantwortung
  • Klettern erfordert wegen der damit verbundenen erheblichen (Sturz-)Risiken ein hohes Maß an Vorsicht und Eigenverantwortung. Gefahren können auch von herabfallenden Gegenständen ausgehen, insbesondere durch künstliche Klettergriffe, die sich unvorhersehbar lockern oder brechen können.
  • Jeder Nutzer hat in Eigenverantwortung die nachstehenden »Kletter-Regeln (Sicher Klettern)« und »Hallen-Regeln (Allgemeine Verhaltensregeln in der Kletter- und Boulderhalle)« anzuwenden, um mögliche Gefahren für sich und Dritte zu reduzieren.
  • Bei der Nutzung der gekennzeichneten Kletterlinien müssen Seile mit mindestens 20 m Länge verwendet werden.

 

  1. Ausrüstungsverleih
  • Zum Ausleihen von Ausrüstungsgegenständen sind nur Personen berechtigt, die über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen der beim Klettern anzuwendenden Sicherungstechniken und -maßnahmen und über den fachgerechten Umgang mit den ausgeliehenen Ausrüstungsgegenständen verfügen oder selbst für eine Anleitung durch fachkundige Personen sorgen.
  • Minderjährige sind nicht berechtigt, Ausrüstungsgegenstände auszuleihen, es sei denn, sie können eine Einverständniserklärung  der Erziehungsberechtigten zum selbstständigen Ausleihen von Ausrüstungsgegenständen vorlegen. Im Rahmen von Gruppenveranstaltungen müssen Ausrüstungsgegenstände über den jeweiligen Gruppenleiter ausgeliehen werden, es sei denn, Satz 1 trifft zu.
  • Die Verleihgebühren ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste (vgl. Aushang). Für die ausgeliehenen Ausrüstungsgegenstände ist ein Pfand in Form eines Ausweises zu hinterlegen. Die ausgeliehenen Ausrüstungsgegenstände dürfen nur in der jeweiligen Anlage benutzt werden, in der sie entliehen wurden.
  • Die Verleihdauer endet mit der Rückgabe des Ausrüstungsgegenstands, der spätestens 15 Minuten vor dem Ende der jeweiligen Öffnungszeit am selben Tag zurückzugeben ist. Andernfalls fallen Leihgebühren für eine weitere Ausleihe an.

 

  1. Haftung
  • Eine Haftung des Betreibers besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
  • Hinsichtlich des Abhandenkommens von Wertsachen des Nutzers übernimmt der Betreiber keine Haftung.

 

Hallenregeln – richtiges Verhalten in der Kletterhalle

  1. Du hast Verantwortung!
  • Du benutzt die Kletterhalle eigenverantwortlich! Der Betreiber führt keine Kontrollen durch.
  • Klettern birgt erhebliche Sturzgefahren: Du kannst dich oder andere schwer oder tödlich verletzen.
  • Schau nicht weg, wenn andere Fehler machen: Sprich sie an!

 

  1. Fairness und Rücksichtnahme!
  • Nimm Rücksicht und gefährde weder dich noch andere. Passe dein Verhalten der jeweiligen Situation an. Vermeide bei hoher Auslastung langes Ausbouldern, Reservieren von Routen und unnötige Stürze.
  • Klettere nur auf ausgewiesenen Kletterlinien, steige bei sich kreuzenden Kletterlinien nicht ein, wenn die andere Route schon belegt ist.
  • Lass den Sichernden ihren nötigen Aktionsraum.
  • Vermeide unnötigen Magnesiaverbrauch.
  • Klettere nur mit geeigneten Schuhen.

 

  1. Achtung Gefahrenraum!
  • In der Kletterhalle können Gegenstände herabfallen
  • Gefahr besteht auch dann, wenn du nicht selbst kletterst.
  • Beachte deshalb den möglichen Sturzraum über dir.

 

  1. Hindernisse wegräumen!
  • Kletterbereich immer frei von Rücksäcken, Trinkflaschen, Kinderwägen, und Spieldecken halten.
  • Lege dort keine Gegenstände ab und lass auch die Einrichtung dort, wo sie steht (Tische, Bänke, etc.).

 

  1. Bei Unfällen erste Hilfe!
  • Jeder ist zur Hilfeleistung verpflichtet. Informiere unverzüglich das Hallenpersonal.
  • Auf Anfrage Personalien bekannt geben.

 

  1. Beschädigungen melden!
  • Beschädigte oder lose Griffe, Kletterplatten, Haken, Karabiner oder Expressschlingen unverzüglich melden. Veränderungen sind untersagt.
  • Routensperrungen beachten

 

  1. Die Kletterhalle ist kein Spielplatz
  • Kinder beaufsichtigen
  • Spielen in den Kletterbereichen ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
  • Minderjährige ab 14 Jahren dürfen nur mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten unbeaufsichtigt klettern.

 

  1. Gefahr durch Schmuck und lange Haare!
  • Schmuck kann hängen bleiben und dich verletzen
  • Lange Haare zusammen: sie können sich im Sicherungsgerät verfangen.
  • Lasse den Chalkbag am Boden oder hänge ihn dir ohne Karabiner um.

 

  1. Alkohol- und Rauchverbot!
  • Nach Alkoholkonsum nicht klettern!
  • Rauchen ist verboten!

 

  1. Handy, Musik und Tiere stören!
  • Handys lenken ab und können herunterfallen.
  • Kopfhörer beeinträchtigen deine Aufmerksamkeit.
  • Die Mitnahme von Tieren ist nicht erlaubt.

 

Kletterregeln – Sicher Klettern

  1. Partnercheck vor jedem Start!
  • Benutze nur geeignete und zeitgemäße Ausrüstung.
  • Vor jedem Start erfolgt der Partnercheck:
    • Korrekt geschlossener Klettergurt?
    • Korrekter Anseilknoten und Anseilpunkt?
    • Funktion des Sicherungsgeräts geprüft?
    • Sicherungskarabiner geschlossen?
    • Seil ausreichend lang?
    • Seilende abgeknotet?
  • Vergewissere dich über die Sicherungskompetenz des Kletterpartners – er hält dein Leben in seiner Hand!
  • Vereinbare vor dem Kletterbeginn die Seilkommandos „Zu“ und „Ab“.

 

  1. Im Vorstieg direkt einbinden!
  • Binde dich im Vorstieg immer direkt in den Anseilpunkt des Gurtes ein.
  • Im Top Rope kannst du dich alternativ auch mit Safelockkarabiner oder zwei gegengleich eingehängten Karabinern einbinden.

 

  1. Sicherungsgerät richtig bedienen!
  • Wende eine allgemein anerkannte Sicherungstechnik an. Beachte das Bremshandprinzip (eine Hand umschließt immer das Bremsseil) und die korrekte Position der Bremshand.
  • Positioniere dich beim Sichern nahe an der Kletterwand. Sichere ohne Schlappseil. Achte auf einen angemessenen Gewichtsunterschied zwischen den Partnern und hänge bei Bedarf Gewichtssäcke in den Anseilpunkt.
  • Sichern ist Präzisionsarbeit und erfordert deine volle Aufmerksamkeit – lass dich nicht ablenken.

 

  1. Alle Zwischensicherungen einhängen!
  • Griffe können sich drehen oder brechen, deshalb musst Du alle Zwischensicherungen einhängen.
  • Spontane Stürze sind immer möglich.
  • Informiere möglichst deinen Partner bevor du dich ins Seil setzt oder stürzt.

 

  1. Zwischensicherungen nicht überstreckt einhängen!
  • Hänge alle Zwischensicherungen aus stabiler Position, nicht überstreckt und möglichst auf Hüfthöhe ein.
  • Bis zum 5. Haken droht Bodensturzgefahr.

 

  1. Sturzraum freihalten!
  • Achte auf einen freien Sturzraum an der Wand und am Boden.
  • Klettere nicht im Sturzraum anderer.
  • Überhole nur in Absprache mit dem Vorauskletternden – er hat grundsätzlich „Vorfahrt“.
  • Vermeide Pendelstürze!

 

  1. Kein Top Rope an einzelnem Karabiner!
  • Hänge beim Top Rope Klettern das Seil immer in die zwei dafür vorgesehenen Umlenkkarabiner.
  • Klettere nicht über die Umlenkung hinaus.

 

  1. Pendelgefahr beachten!
  • Steige in stark überhängenden Bereichen nur mit eingehängten Zwischensicherungen nach.

 

  1. Nie Seil auf Seil!
  • Hänge in die Umlenkkarabiner und auch in Zwischensicherungen immer nur ein Seil.

 

  1. Vorsicht beim Ablassen!
  • Informiere deinen Partner bevor du dich ins Seil setzt.
  • Lasse deinen Partner langsam und gleichmäßig ab.
  • Achte auf einen freien Landeplatz.